• 01.11.2015
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Rechtsrat

Das Bett als Hygienerisiko

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 11/2015

Nicht korrekt aufbereitete Krankenhausbetten stellen ein erhebliches Infektionsrisiko dar. Auch wenn rechtliche Vorgaben zur Bettenaufbereitung existieren, fehlen bislang einheitlich festgelegte Standards. Jede Klinik muss somit ihren eigenen Weg finden, um bei eventuellen Haftpflichtprozessen auf der sicheren Seite zu sein. 

Die Bettenaufbereitung – die Desinfektion und Reinigung von Betten – ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von nosokomialen Infektionen. Schon 1979 hat die Kommission…

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