Unser Jurist Professor Hans Böhme beantwortet Fragen rund um Ihren Job.
FRAGE:
In stationären Pflegeeinrichtungen ist es – genau wie im Krankenhaus – üblich, dass ein BTM-Buch für die Abgabe von Betäubungsmitteln (BTM) geführt werden muss. Im Pflegeheim ist jedoch anders als im Krankenhaus jedes Betäubungsmittel explizit einem einzelnen Bewohner verschrieben. Prüfinstanzen wie der MDK, die Heimaufsicht und das Gesundheitsamt verlangen trotzdem die gleiche detaillierte Zugangs- und…