Fachkrankenpfleger Rolf Dubb hat für die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DFG) an der S3-Leitlinie „Invasive Beatmung und Einsatz extrakorporaler Verfahren bei akuter respiratorischer Insuffizienz“ mitgearbeitet. Im Interview spricht er über seine Erfahrungen und die Bedeutung der Leitlinie für die Pflege.
Herr Dubb, Sie haben an der neuen S3-Leitlinie mitgearbeitet. Wie ist es dazu gekommen?
Die Leitlinie wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V., kurz AWMF, erstellt. In dieser sind 177 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus allen Bereichen der Medizin zusammengeschlossen, so auch die DGF. Als Landesbeauftragter der DGF für Baden-Württemberg wurde ich über unsere Fachgesellschaft zur Mitarbeit angefragt.
Warum ist die Wahl auf Sie gefallen?
In der DGF sind hoch qualifizierte Kollegen aus allen Bereichen der Klinik aktiv. Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen wird durch den Vorstand der DGF mit seinem Vorsitzenden Lothar Ulrich versucht, jeder Anfrage zur Mitarbeit einen entsprechend qualifizierten Experten mit der notwendigen wissenschaftlichen Expertise auf diesem Gebiet zuzuweisen. In diesem Fall war der Vorstand der DGF offensichtlich der Meinung, ich würde diese Expertise mitbringen.
Die Leitlinie wurde von 61 Fachleuten erstellt, die 26 Fachgesellschaften repräsentierten. Wie kann man sich den Arbeitsprozess vorstellen?
Bei der Erstellung einer Leitlinie geht es darum, im Diskurs mit den Kollegen der anderen beteiligten Professionen und Fachrichtungen einen qualitativ hochwertigen und evidenzbasierten Konsens zu finden. Das gemeinsame Ziel ist eine gute Patientenversorgung nach aktueller wissenschaftlicher Datenlage. Zu Beginn stellt sich immer die Frage nach der aktuell vorhandenen oder wahrgenommenen Versorgungsproblematik, die eine Leitlinie in der angedachten Form notwendig erscheinen lässt. Hier sollten bereits Verbesserungspotenziale erkennbar sein. Als nächster Schritt wird die Leitlinie bei der AWMF angemeldet. Im Anschluss erfolgt das erste gemeinsame Treffen aller an der Leitlinienerstellung beteiligten Fachgesellschaften.
Worum geht es bei diesem ersten Treffen?
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe werden zunächst in die Methodik eingeführt. Es wird zudem überprüft, ob alle notwendigen Fachgesellschaften anwesend sind oder ob noch weitere Fachgesellschaften, Organisationen oder Verbände eingebunden werden sollten. Beim ersten Treffen geht es auch um die Formulierung klinisch relevanter Fragestellungen, um die Organisationsstruktur, um den Zeitplan, um die Verantwortlichkeiten und um das weitere Procedere. Wichtig ist die Erklärung zu möglichen Interessenskonflikten, die von allen teilnehmenden Personen erfolgen muss.
Wie geht es dann weiter?
Nachdem die Arbeitsgruppen benannt, die Arbeitsaufträge adressiert und die Zielvorgaben klar definiert sind, beginnt die eigentliche Arbeit an der Leitlinie. Dies erfolgt in Form von Arbeitsgemeinschaften.
Finden regelmäßige Treffen statt?
Die Kommunikation erfolgt unterschiedlich, meist per E-Mail oder bestimmte Plattformen, sodass immer die aktuellen Sachstände für alle Beteiligten abrufbar sind. Ob weitere Konsensustreffen erforderlich sind, ergibt sich aus dem Verlauf der gemeinsamen Arbeit. Wenn die Leitlinie erstellt ist, müssen die jeweiligen Fachgesellschaften zustimmen. Zu diesem Zeitpunkt können Ergänzungs- und Änderungswünsche formuliert werden. Nach der Zustimmung durch die Fachgesellschaften kann die Leitlinie offiziell veröffentlicht werden. Ab diesem Zeitpunkt ist sie kostenlos auf der Homepage der AWMF abrufbar.
Wie haben Sie die Arbeit an der Leitlinie erlebt?
Sehr positiv. Die Zusammenarbeit auf Augenhöhe aller beteiligten Professionen war von gegenseitigem Respekt geprägt, wurde moderiert durch erfahrene Experten der AWMF und fand in einer wertschätzenden Atmosphäre statt. Das war für mich eine sehr positive Erfahrung.
Wie bewerten Sie das Ergebnis?
Das Endergebnis der S3-Leitlinie ist sehr gelungen. Sie wird erheblich dazu beitragen, eine hohe Versorgungsqualität von kritisch erkrankten Patienten zu sichern.
Welche Inhalte der Leitlinie sind aus Ihrer Sicht für Pflegende besonders bedeutsam?
Die Leitlinie stellt für alle am Behandlungsprozess Beteiligten eine wichtige und vor allem evidenzbasierte Entscheidungshilfe bei der Versorgung kritisch erkrankter Patienten mit akuter respiratorischer Insuffizienz dar. Es macht sicherlich keinen Sinn, einzelne Punkte hervorzuheben. Die Leit-linie ist so aufgebaut, dass bestimmte Fragestellungen sehr schnell und vor allem sehr präzise beantwortet werden können.
Sind pflegerische Aspekte ausreichend berücksichtigt worden?
Pflege ist nach aktuellem Verständnis ein integraler Bestandteil des Behandlungsprozesses. Pflegerische Expertise wurde mit der Leitlinie gestärkt und findet sich in ganz unterschiedlichen Punkten wieder. Zum Beispiel wurden die Strukturvoraussetzungen für ein Zentrum zur Behandlung von ARDS-Patienten mit venovenöser ECMO-Therapie dahingehend festgeschrieben, dass rund um die Uhr ausreichend ärztliches und pflegerisches Personal mit adäquater Ausbildung und Kompetenz verfügbar sein muss. Zudem muss ein Pflegeschlüssel von eins-zu-eins gewährleistet sein.
Die Leitlinie wurde im Dezember auf dem Kongress der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) erstmals vorgestellt. Wie wurde sie aus Ihrer Sicht von der Fachwelt aufgenommen?
Die Fachwelt hat die Veröffent- lichung mit Spannung erwartet. Zurecht: Die Leitlinie schließt eine Lücke im Behandlungsprozess des akut respiratorisch schwer erkrankten Patienten.
Müssen sich Pflegende beim Thema Beatmung, Weaning und ECMO umstellen oder bleibt im Grunde alles wie bisher?
Die Leitlinie macht eine klare Aussage zur Fachlichkeit aller am Behandlungsprozess beteiligten Berufsgruppen und zu einem erforderlichen Betreuungsschlüssel. Damit wird deutlich, dass neben der Quantität auch die Qualität der Ausbildung sowie die Fort- und Weiterbildung eine entscheidende Rolle spielt. Pflegende am Patientenbett übernehmen zunehmend die Steuerung der Behandlungsprozesse – in enger Absprache mit dem ärztlichen Dienst. Hierzu bedarf es einer besonderen Expertise. Qualifikation muss zukünftig am Patientenbett verfügbar sein. Akademisierung, eingebunden in bereits bestehende Bildungsangebote, kann hier neue Ansätze bringen. Die akademische Qualifizierung in Form von Advanced Nursing Practice (ANP) weist beispielsweise in die richtige Richtung. Qualifikationen, die eher kurzfristig ökonomische Ziele verfolgen, erfüllen nicht den Anspruch der Gesellschaft.
Die DGF wird sich künftig weiter an medizinischen Leitlinien beteiligen. Steht das nächste Thema bereits fest?
Projekte und Ideen gibt es zur Genüge. Derzeit laufen noch Revisionen bereits bestehender Leitlinien, sodass man sich um künftige Anfragen keine Sorge machen braucht.
Herr Dubb, vielen Dank für dieses Gespräch.