Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt rapide. Die Bundesregierung geht bis 2055 von einem Plus von rund 37 Prozent aus und einem Anstieg von rund fünf Millionen 2021 auf dann etwa 6,8 Millionen Pflegebedürftige. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor. Somit werde auch die Nachfrage nach Angeboten der pflegerischen Versorgung in den nächsten Jahren weiter steigen.
Private Anbieter als Lösung?
Zwar sei der Anteil pflegebedürftiger Personen, die zu Hause versorgt wurden, in den vergangenen Jahren ebenfalls gestiegen – laut aktueller Pflegestatistik würden etwa 84 Prozent der Pflegebedürftigen (4,17 Millionen) daheim durch pflegende An- und Zugehörige oder ambulante Pflegedienste versorgt.
Dennoch setzt die Regierung für die künftig nötige größere Zahl an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten besonders auf private Anbieter. Bereits in den vergangenen Jahren sei deren Anteil stetig gewachsen, heißt es in der Antwort. Schon seit Einführung der sozialen Pflegeversicherung 1995 trügen private Träger dazu bei, "dass das Angebot an Pflegeeinrichtungen den steigenden Bedarfen für pflegerische Leistungen entsprechen kann".
Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen wahren
Der private Anteil betrage im ambulanten Bereich rund 68 Prozent (10.430 von 15.376 ambulanten Pflegediensten). Im stationären Bereich, in dem ein weniger starker Anstieg privater Träger zu verzeichnen sei, betrieben diese laut aktueller Pflegestatistik zirka 43 Prozent aller stationären Einrichtungen (6.876 von 16.115 Einrichtungen).
Wie aus der Antwort zudem hervorgeht, besteht nach dem Recht der Pflegeversicherung die Verpflichtung, die Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen zu wahren sowie deren Selbstständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit zu achten. Freigemeinnützige und private Träger haben den Angaben zufolge Vorrang gegenüber öffentlichen Trägern. Unabhängig von ihrer Trägerschaft haben alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen laut Bundesregierung "die gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Vorgaben und Nachweispflichten – insbesondere zur Personalausstattung und -entlohnung sowie zur Qualitätssicherung – einzuhalten".
Private Anbieter stehen allerdings auch aufgrund ihres Gewinnstrebens und prekärer Arbeitsbedingungen in der Kritik.