Umgehend einheitliche Regelungen für Alten- und Pflegeheime, wie sie Besuche in Corona-Zeiten ermöglichen können, hat die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA-Pflegeschutzbund) am Dienstag von der Bundesregierung gefordert. Denn das sei dringend nötig, um den Umgang mit geimpften Heimbewohnerinnen und -bewohnern bundesweit gleich zu regeln.
Impfquote wird kaum berücksichtigt
Lediglich 5 Bundesländer weisen derzeit laut BIVA ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Einschränkungen auf: Baden Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
BIVA-Vorsitzender Manfred Stegger betonte:
"Eine bundeseinheitliche Regelung muss endlich diese Mängel beseitigen. Es geht nicht um Impfprivilegien, sondern um die Rücknahme von Einschränkungen, die weit über die der anderen Bürger hinausgehen."
Nur die genannten Länder berücksichtigten die jeweilige Impfquote in den Einrichtungen zur Regulierung der Besuchsvorschriften. Für die anderen 11 Bundesländer spiele die Impfquote keine Rolle, allenfalls der Inzidenzwert der umgebenden Region.
Teilweise "willkürliche" Einschränkungen, vieles bleibt ungeregelt
Diese Länder entziehen sich laut Stegger weitgehend ihrer Verantwortung, denn die Abwägung von Gesundheitsschutz und Wahrung der Grundrechte sei nicht primäre Aufgabe der Heimbetreiber. Das möge in einigen Fällen zu guten Lösungen führen, doch viele Einrichtungen seien damit überfordert.
Sie würden nicht selten aus Unsicherheit über das Ziel hinausschießen und schränkten die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner willkürlich ein, ganz gleich, ob die Impfquote im Heim fast 100 % betrage.
Viele wichtige Fragen, wie die Zahl der erlaubten Besucherinnen und Besucher oder die Dauer der Besuchszeit, bleiben laut BIVA mehrheitlich ungeregelt. Während sie in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg explizit nicht begrenzt seien oder so gehandhabt würden wie vor der Pandemie, müssten in Berlin z. B. Besucherinnen und Besucher nach 2 Stunden wieder gehen. Die meisten anderen Länder gewährten eine Besuchszeit "entsprechend dem Hygienekonzept" und überließen damit die Regelung den Heimen selbst.
Thüringen schneidet am schlechtesten ab
Während in Baden-Württemberg die Zahl der Besuchenden bei einer Impfquote von mehr als 90 % nicht beschränkt würden, dürften in Berlin nur eine Person im Haus und 2 Personen im Außenbereich zu Besuch kommen.
In Thüringen dagegen gebe es nur bei einer regionalen Inzidenz von unter 100 keine Beschränkungen, aber bei einer Inzidenz von über 200 dürfe im wöchentlichen Wechsel nur eine Person zu Besuch kommen – egal ob alle Personen im Heim geimpft seien oder nicht.
In einer ausführlichen Vergleichstabelle hinsichtlich der Verordnungen in den einzelnen Bundesländern hat der Pflegeschutzbund Thüringen daher eher schlecht bewertet .
Auch Bayern, Hessen, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt schneiden schlecht ab.
Weniger negativ bewertet die BIVA die Regelwerke von Bremen und Mecklenburg-Vorpommern, in denen zumindest der "Versuch einer angepassten Regelung" zu erkennen sei, so Stegger.