Beschäftigte in der Pflege arbeiten durchschnittlich häufiger zu atypischen Zeiten und haben weniger Möglichkeiten, die Arbeitszeit nach ihren Bedürfnissen flexibel zu gestalten als Beschäftigte in anderen Berufen. Das geht aus einer Datenanalyse der Arbeitszeitbefragung 2019 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hervor. Das Faktenblatt dazu hat die BAuA am Dienstag veröffentlicht.
So arbeiten Pflegende in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege deutlich häufiger in Teilzeit als andere Beschäftigte. Über die Hälfte der Beschäftigten in der Altenpflege (57 %) sowie Gesundheits- und Krankenpflege (59 %) arbeiten zudem regelmäßig zu atypischen Zeiten vor 7 Uhr oder nach 19 Uhr. In anderen Berufen beträgt diese Quote nach BAuA-Angaben im Schnitt 19 %.
Mehr Rufbereitschaft, mehr Wochenendarbeit in der Pflege als in anderen Berufen
Zudem ist in Pflegeberufen die Arbeit an Wochenenden deutlich stärker verbreitet. Das gilt auch für die Rufbereitschaft, die in der Altenpflege mit 20 % um 5 Prozentpunkte höher liegt als in der Gesundheits- und Krankenpflege. In anderen Berufen liegt sie durchschnittlich bei 6 %.
In Pflegeberufen gibt es Ausnahmeregelungen, die eine Verkürzung der gesetzlich vorgeschriebenen 11-stündigen Mindestruhezeit ermöglichen. Laut BAuA berichtet ca. jede zweite Pflegeperson aus der Gesundheits- und Krankenpflege sowie ca. jede vierte aus der Altenpflege, mind. einmal im Monat eine verkürzte Ruhezeit zu haben.
Gleichzeitig können mehr als die Hälfte der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen und fast zwei Drittel der Altenpflegepersonen kaum Einfluss auf den Zeitpunkt ihrer Pausen nehmen.
Erhöhtes Stresserleben
Damit fehle Pflegenden eine wichtige Ressource, um die hohen körperlichen und psychischen Anforderungen ihres Berufs zu bewältigen, so das BAuA. Verlässliche Arbeitszeiten und Rücksichtnahme auf persönliche Belange bei der Schichtplangestaltung könnten entlasten. Die BAuA hat auf seinen Internetseiten u. a. Tipps für eine gute Schichtplangestaltung in der Pflege zusammengestellt.
Die BAuA, eine Ressortforschungseinrichtung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, hat für die Arbeitszeitbefragung die arbeitszeitlichen Anforderungen von abhängig Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege mit den Anforderungen von Beschäftigten in anderen Berufen verglichen.