Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hat vor einer Überlastung von Pflegefachpersonen auf Kinderstationen gewarnt. Die pflegerische Versorgung in der pädiatrischen Pflege sei am Limit, warnte die Kammer vergangenen Freitag. Die Lage sei vielerorts angespannt, sagte die gelernte Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin, Pflegewissenschaftlerin sowie Kammervorstandsmitglied Leah Dörr.
Pflegerische Versorgung am Limit
Sie ist Teil einer Expertengruppe der Pflegekammer, die sich für die Belange der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege einsetzt, und betont:
"Nach den Schlagzeilen im Winter mit anhaltenden Infektionswellen geraten die Kinderkliniken in der Öffentlichkeit wieder in Vergessenheit. Doch die Lage ist weiterhin ernst. Die pflegerische Versorgung ist am Limit. Die Belastungsgrenze vieler Pflegefachpersonen ist überschritten. Hier müssen wir handeln."
Neben einer aktuell großen Zahl von Geburten hielten zahlreiche Virusinfekte, Gehirnerschütterungen und Hitzschläge die Kinderstation der Klinik auf Trab. Auch würden derzeit vermehrt Jugendliche mit Alkohol- oder Drogenmissbrauch behandelt.
Expertengruppe arbeitet an Lösungen zur Stärkung des Pflegepersonals
Die Expertengruppe arbeitet nach Aussage von Dörr an Lösungskonzepten zur Entlastung und Stärkung der Pflegefachpersonen. So stünden etwa verbesserte Arbeitsbedingungen, optimierte Pflege- und Versorgungskonzepte sowie zukunfts- und kompetenzorientierte Bildungsangebote im Fokus.
"Hier gibt es einen erheblichen Handlungsbedarf, denn nur gut aus- und weitergebildete Pflegefachpersonen können die komplexen pflegerischen Herausforderungen bewältigen."
Pflegende, die jetzt die neue generalistische Ausbildung durchlaufen hätten, benötigten zudem eine systematisch unterstützte Einmündungsphase, um den hohen Anforderungen in der Pädiatrie gerecht zu werden.
Wichtig sei auch eine schnell zu entwickelnde Weiterqualifikation für die pädiatrische Pflege. Die Weiterbildungsordnung – eine der Hauptaufgaben der Pflegekammer NRW – werde derzeit im Bildungsausschuss erarbeitet und soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.