Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) begrüßt Änderungen an der novellierten Landesbauordnung, kritisiert jedoch, dass der private Wohnungsbestand von den neuen Regelungen zur Barrierefreiheit weitgehend ausgenommen bleibt. Nach Angaben der Kammer werden Umbauten und Nutzungsänderungen bei öffentlichen Gebäuden künftig erleichtert, darunter auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das teilte die Pflegekammer NRW am Montag mit.
Künftig könnten bei Umbauten von Bestandsgebäuden Maßnahmen wie barrierefreie Zugänge, breitere Türen oder besser nutzbare Sanitärbereiche einfacher umgesetzt werden. Die Pflegekammer spricht von einem Teilerfolg, verweist jedoch auf Defizite im Wohnungsbau.
"Für pflegebedürftige Menschen ist dies ein großes Plus. Gleichzeitig kritisieren wir an der neuen Landesbauordnung, dass ausgerechnet der private Wohnbereich von dieser Novellierung ausgeschlossen wurde. Das ist geradezu fatal angesichts der demographischen Entwicklung", sagte Kammerpräsidentin Sandra Postel.
Mehrheit der Pflegebedürftigen lebt zu Hause
Die Kammer verweist darauf, dass rund 87 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in NRW zu Hause versorgt werden. Pflegegerechter Wohnraum sei deshalb ein zentraler Baustein für die Sicherstellung der Versorgung. Auch das gemeinsam mit mehreren Verbänden und Interessenvertretungen erarbeitete Positionspapier argumentiert, dass bauliche Rahmenbedingungen entscheidend dafür seien, Selbstständigkeit und häusliche Pflege möglichst lange zu erhalten.
Laut Positionspapier fehlen insbesondere Vorgaben für den Wohnungsbestand. Zwar erleichtere die Novelle Umbauten und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude, die Anforderungen an Barrierefreiheit würden jedoch nicht systematisch gestärkt. Dadurch bestehe die Gefahr, dass notwendige Anpassungen für Pflegebedürftige weiterhin ausbleiben.
Verbände legen Vorschläge vor
Die Pflegekammer hatte gemeinsam mit der Landesbehinderten- und Patientenbeauftragten Claudia Middendorf (CDU), der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen, dem Landesverband der Alzheimer-Gesellschaften NRW und dem Verein "wir pflegen NRW" Vorschläge für eine pflegegerechtere Baupolitik vorgelegt.
Darin fordern die Beteiligten unter anderem breitere Flure und Türen, pflegegerechte Sanitärbereiche, ausreichend Bewegungsflächen für Pflegehilfsmittel sowie eine stärkere Berücksichtigung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Zudem solle pflegefachliche Expertise verbindlich in Bau- und Planungsprozesse einbezogen werden.
Pflegeperspektive in Planungen einbeziehen
Nach Auffassung der Unterzeichner sollte pflegegerechtes Bauen als Querschnittsaufgabe von Bauwesen, Sozialplanung und Gesundheitsversorgung verstanden werden. Sie sprechen sich dafür aus, Pflegefachpersonen und Betroffenenvertretungen stärker in kommunale Bauvorhaben einzubinden. Außerdem regen sie an, pflegerische Anforderungen bereits in der Ausbildung von Architektinnen, Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieuren stärker zu verankern.
Postel betonte: "Wenn Wohnungen pflegegerechter gestaltet sind, erleichtert das die Pflege und entlastet Angehörige und ambulante Pflegefachpersonen."