Pflegeverbände setzen sich dafür ein, dass sämtliche Corona-Prämien steuerfrei ausgezahlt werden und der Personenkreis für diese erweitert wird. Anlass war die erste Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs für ein "Viertes Corona-Steuerhilfegesetz" am Freitag im Bundestag. Dieser sieht u. a. vor, Sonderleistungen von Arbeitgebenden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei zu stellen.
Freiwillige oder tarifliche Boni bislang unberücksichtigt
Allerdings soll dies nur gelten für "bundes- oder landesrechtliche Regelungen". Ausgeschlossen davon sind etwa freiwillige oder tarifliche Corona-Bonuszahlungen.
Der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, äußert sich dazu in einem Brief an den Bundestag kritisch. Betroffene Pflegefachpersonen fühlten sich unfair behandelt. Sie äußerten Unmut darüber, dass sich der Staat an den Bonuszahlungen – deren Ziel eine Würdigung der pflegerischen Leistungen in der Corona-Pandemie sein solle – "bediene".
Außerdem bemängelt der Kammerpräsident die bislang vorgesehenen Prämien z. B. für ambulante Pflegedienste und Pflegeheime. Mit max. 550 Euro fielen sie "deutlich niedriger" aus verglichen mit den Bonussätzen für Pflegefachpersonen in Krankenhäusern. Für Pflegepersonal in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder psychiatrischen Versorgung seien sogar überhaupt keine Bonuszahlungen geplant.
Hochkomplexe Versorgung im Krankenhaus ist "absolute Teamleistung"
Auch der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) sowie der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) haben in einer gemeinsamen Stellungnahme gefordert, den Empfängerkreis der Prämienzahlungen (im Krankenhaus) zu erweitern sowie jegliche Corona-Prämien steuerfrei zu stellen.
Andernfalls bestehe die Gefahr, dass es zu "Verärgerungen und Unverständnis unter den Kolleginnen und Kollegen" kommt. VPU-Vorstandsvorsitzender Torsten Rantzsch beschreibt:
"Wir freuen uns natürlich über die durch den Bonus zum Ausdruck gebrachte Wertschätzung der Pflegenden. Diese arbeiten aber nicht allein, sondern Hand in Hand mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Berufsgruppen. Denn gerade in den Universitätsklinika ist die hochkomplexe Versorgung immer auch eine absolute Teamleistung."
Laut Gesetzentwurf sollen in Kliniken nur Pflegefachpersonen in der Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen sowie Intensivfachpflegepersonal einen Bonus erhalten. Alle anderen Mitarbeitenden gehen leer aus.
Mit Prämien allein ließen sich jedoch die Arbeitsbedingungen an den Uniklinika nicht strukturell und nachhaltig verbessern, so VPU und VUD. Dafür sei eine Krankenhausreform nötig, die die Versorgungsstrukturen verbessert und zu einer auskömmlichen Finanzierung der Uniklinika beitrage.
Gesetzentwurf an Ausschüsse überwiesen
Nach Angaben der beiden Verbände empfiehlt auch der Gesundheitsausschuss des Bundesrats, dass der Steuerfreibetrag für alle Arten von Prämien gelten soll. Damit wäre dann auch der zwischen Verdi und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelte Corona-Bonus für Mitarbeitende an Uniklinika steuerfrei.
Die Debatte im Bundestag dauerte am Freitag gerade einmal 40 Minuten. Der Entwurf liegt jetzt den Ausschüssen zur weiteren Beratung vor.
Der Bundestag behandelt Gesetzentwürfe in der Regel in 3 Lesungen: Am Ende der ersten Lesung steht die Überweisung des Entwurfs an einen oder mehrere Ausschüsse. Im Anschluss an die Beratungen in den Ausschüssen erfolgen die zweite und dritte Lesung. Werden in der zweiten Lesung hauptsächlich Änderungsanträge vorgebracht, ist die dritte Lesung regelmäßig der Schlussabstimmung vorbehalten.