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Außerklinische Intensivpflege

Opposition stellt Antrag gegen Spahns Gesetz

FDP, Grüne und Linke fordern Spahn auf, seine Reformvorschläge für die Reha- und Intensivpflege erneut zu ändern.

FDP, Grüne und Linke fordern Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, seine Reformvorschläge für die Reha- und Intensivpflege erneut zu ändern. Spahns Gesetzentwurf verletze sowohl das im Grundgesetz garantierte Selbstbestimmungsrecht als auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Das berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen gemeinsamen Antrag der 3 Oppositionsparteien im Gesundheitsausschuss.

Die Betroffenen könnten nicht frei darüber entscheiden, ob sie zu Hause oder in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden, heißt es. "Ein Gesetzestext, der der Krankenkasse ein Entscheidungsrecht über den Aufenthaltsort des Versicherten einräumt, wird diesen Normen nicht gerecht", zitiert das Netzwerk aus dem Änderungsantrag.

Spahn hatte seinen Gesetzentwurf nach der Kritik von Sozialverbänden bereits überarbeitet. Laut seinen aktuellen Plänen haben zwar die Krankenkassen nicht selbst das Recht, den Wohnort der Beatmungspatientinnen und -patienten zu bestimmen. Nach Ansicht von Kritikerinnen und Kritikern besteht die Möglichkeit der Einflussnahme aber weiterhin über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der die Begutachtung übernimmt.

Die Sorge, die Kassen nähmen Einfluss, bestehe auch deshalb, weil die Versorgung in einer stationären Einrichtung weniger koste als eine Pflege zu Hause, hieß es weiter.

Änderungsantrag sieht mehr Selbstbestimmung vor

In dem Änderungsantrag heißt es dagegen: "Wünschen der Versicherten, die sich auf den Ort der Leistung (...) richten, ist zu entsprechen." Damit werde sichergestellt, dass die Betroffenen selbst entscheiden könnten, wo sie leben wollten, wird in der Begründung argumentiert.

Mit der Reform will Spahn Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen. Er will erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause einführen und die Intensivpflege in stationären Einrichtungen bezahlbar machen. Krankenhäuser und Heime sollen verpflichtet werden, Patientinnen und Patienten so bald wie möglich von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen.

Die Intensivpflege von Beatmungspatientinnen und -patienten erfordert meist eine 24-Stunden-Betreuung. Monatlich kostet das die Krankenkassen etwa 20.000 Euro pro versicherte Person. Bundesweit bedeutet das hochgerechnet etwa 2–4 Mrd. Euro pro Jahr.

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