Sachsen hat seine "Weiterbildungsverordnung Gesundheitsberufe" (SächsGfbWBVO) überarbeitet, um die Bedeutung der Praxisanleitung in der Pflege aufzuwerten und zu stärken. Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) am Donnerstag mitteilte, werden Ausbilderinnen und Ausbilder in der Pflege, die den Auszubildenden die Praxis dieses Berufs nahebringen, seit dem 17. März nach einer neuen Verordnung bedarfsgerecht und kompetenzorientiert weitergebildet.
Dazu sagte Staatsministerin Petra Köpping:
"Die Reformierung der Weiterbildung Praxisanleitung war notwendig, um den zwischenzeitlich gestiegenen Anforderungen an die Praxisanleitung besonders in der Berufsgruppe der Pflegeberufe gerecht zu werden. Die Bedeutung der Praxisanleitung als elementarer Teil der Ausbildung wird dadurch aufgewertet und gestärkt."
Eine gute Arbeit der praxisanleitenden Personen unterstütze nicht nur die berufliche Entwicklung Auszubildender, sondern zusätzlich die Arbeit der schulischen Lehrenden.
Die neue Modulstruktur sei gemeinsam mit dem Lehrstuhl der TU Dresden für Gesundheit und Pflege/Berufliche Didaktik und dem Bildungsträger des Deutschen Roten Kreuzes am Standort Dresden entwickelt worden.
Anders als bei den fächerorientierten Modulen basierten die neuen Module auf realen Handlungssituationen: Teilnehmende sollen u. a. lernen, "dass sie sich gegenüber ihren leitenden Vorgesetzten für konkrete qualitative Verbesserungen (wie fest geplante Anleitungszeiten) einsetzen müssen, weil sich eine ernsthafte Praxisanleitung nicht nebenbei erledigen lässt".
Nach SMS-Angaben sollen die künftigen praxisanleitenden Personen auch dazu befähigt werden, Gefährdungspotenzial für Ausbildungsabbrüche zu erkennen, um rechtzeitig gegensteuern zu können.
Das Staatsministerium hat eine Liste staatlich anerkannter Weiterbildungseinrichtungen und deren Angebote für die Weiterbildung Praxisanleitung veröffentlicht.