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Fall des Pflegers Niels Högel

Freispruch für Klinikbeschäftigte

Den 7 angeklagten Männern und Frauen war aus Sicht des Landgerichts Oldenburg keine Mitverantwortung an den Patientenmorden nachzuweisen.

Das Landgericht Oldenburg hat, wie erwartet, 7 ehemalige Vorgesetzte sowie Kolleginnen und Kollegen des wegen 85-fachen Mordes verurteilten früheren Gesundheits- und Krankenpflegers Niels Högel freigesprochen. Keinem der Angeklagten – 3 Ärzte, 2 leitende Pflegerinnen, 1 leitender Pfleger sowie ein Ex-Geschäftsführer – sei Beihilfe zum Totschlag oder zum versuchten Totschlag durch Unterlassen nachzuweisen gewesen, befand das Gericht. Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung hatten vorab bereits für dieses Urteil plädiert.

MIsstrauen gegenüber Högel war groß

Zwar geht das Gericht davon aus, dass sich im Klinikum Oldenburg durchaus ein beträchtliches Misstrauen gegenüber Högel entwickelt hatte, welches sich im Laufe der Zeit noch steigerte.

Allerdings belegten die zu Tage getretenen Vorbehalte nicht mit der erforderlichen Gewissheit den Nachweis eines vorsätzlichen Handelns im Hinblick auf eine Beihilfe zu einem Tötungsdelikt durch Unterlassen.

Insgesamt ging es um 8 Fälle: 3 Morde im Klinikum Oldenburg sowie 3 Morde und 2 Mordversuche im Klinikum Delmenhorst.

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