Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) hat den Entwurf der künftigen Weiterbildungsordnung veröffentlicht.
Wie die Kammer mitteilte, geschah dies im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 8 Abs. 3 i. V. m. § 6 VHMPG NRW (Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetz NRW) bevor die Kammerversammlung am 21. September über den Entwurf der Weiterbildungsordnung entscheidet.
Alle betroffenen Parteien haben nun die Möglichkeit, in geeigneter Weise einbezogen zu werden, und erhalten Gelegenheit, ihren Standpunkt darzulegen, schreibt die Pflegekammer auf ihrer Website.
Einreichungen bis 20. September möglich
Darüber hinaus können alle von der neuen Regelung betroffenen Personen (Kammermitglieder oder Dritte) ihre Standpunkte möglichst mit Begründung einreichen - per E-Mail an info(at)pflegekammer-nrw.de oder postalisch (Pflegekammer NRW, Alte Landstraße 104, 40489 Düsseldorf) unter dem Stichwort Satzungen bis zum 20. September 2023.
Erst nach Beschluss der Kammerversammlung und Vorlage bei der Rechtsaufsicht tritt die Weiterbildungsordnung zum 1. Januar 2024 in Kraft.
In den sozialen Medien veröffentlicht die Pflegekammer Antworten zu den meistgestellten Fragen.