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Digitalisierung

E-Rezept für häusliche Pflege geplant

E-Rezept für häusliche Pflege im Digitalgesetz

Die Bundesregierung will die Digitalisierung im Gesundheitssystem und in der Pflege mit einem neuen Gesetz vorantreiben. Der entsprechende Gesetzentwurf "für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)" liegt dem Bundestag vor. Geplant sind unter anderem die Einführung des E-Rezepts für die häusliche Krankenpflege, der weitere Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) und eine stärkere digitale Vernetzung der Versorgung. 

Nach Darstellung der Bundesregierung soll das Gesetz dazu beitragen, medizinische und pflegerische Informationen schneller verfügbar zu machen und digitale Prozesse stärker in der Versorgung zu verankern. Zudem sollen europäische Vorgaben zum Austausch elektronischer Gesundheitsdaten umgesetzt werden. 

E-Rezept soll auch für häusliche Krankenpflege kommen

Zu den pflegerelevanten Vorhaben gehört die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für das E-Rezept in der häuslichen Krankenpflege. Auch die Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern soll weiter digitalisiert werden. Dies betrifft beispielsweise die Zusammenarbeit von Pflegediensten, Ärzteschaft und Krankenkassen. 

Darüber hinaus soll die Telematikinfrastruktur stabiler werden und die Nutzung digitaler Identitäten vereinfacht werden. So soll unter anderem der Austausch der elektronischen Gesundheitskarte bei einem Wohnortwechsel entfallen. 

Elektronische Patientenakte erhält neue Funktionen

Die elektronische Patientenakte soll nach den Plänen der Bundesregierung schrittweise erweitert werden. Vorgesehen sind unter anderem ein digital geführter Medikationsplan sowie eine digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion. Krankenkassen sollen die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Anwendungen anzubieten, etwa Hinweise auf Vorsorgeuntersuchungen. 

Zugleich soll die Interoperabilität im Gesundheitssystem und in der Pflege ausgebaut werden. Gesundheitsdaten sollen künftig in standardisierten Formaten vorliegen, damit Informationen zwischen verschiedenen Systemen ohne Medienbrüche ausgetauscht werden können. Leistungserbringer sollen gesundheitsbezogene Daten ihrer Patientinnen und Patienten künftig in interoperablen Formaten vorhalten. 

Bundesregierung verspricht weniger Bürokratie

Die Bundesregierung sieht in dem Gesetz auch ein Instrument zum Abbau administrativer Belastungen. Ziel sei es, "die Kernziele der Digitalisierung im Gesundheitswesen und der Pflege – bessere Versorgung, mehr Patientensicherheit, Entlastung der Leistungserbringenden von bürokratischen Aufwänden – zu erreichen", heißt es im Gesetzentwurf. 

Neben der Versorgung soll auch die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Innovation und die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems erleichtert werden. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten.

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