Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung hat spezifische Empfehlungen für die im kommenden Herbst/Winter zu befürchtende erneute COVID-19-Welle in Pflegeeinrichtungen angeraten. Dazu gehört u. a. ein gesetzlich verpflichtendes Hygienemanagement. Dieses könne etwa im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben werden, heißt es in der 10. Stellungnahme des Gremiums aus der Vorwoche. Die Regelungen sollen "mit der Schaffung von Hygienebeauftragten und damit der Erhöhung der Hygienekompetenzen der Beschäftigten" einhergehen.
Hygienebeauftragte in Pflegeheimen sollen unterstützen
Außerdem seien "hygienerelevante Inhalte" stärker in Fortbildungen zu berücksichtigen und regelmäßige Nachweise darüber von Pflegeheimen auszustellen – "dies auch vor dem Hintergrund erheblicher Personalfluktuationen".
Zur Verhinderung und Eindämmung von COVID-19-Ausbrüchen seien ferner zusätzliche Präventions- und Managementmaßnahmen nötig, z. B. regelmäßige Testungen von Beschäftigten, Besuchenden und Bewohnenden sowie niederschwellige aufsuchende Angebote für Impfungen.
"Präventive Heimbesuche" von Gesundheitsämtern
Weiterhin hat sich der Rat für "präventive Heimbesuche" über die Gesundheitsämter ausgesprochen. Eine regelmäßige Kontrolle und Beratung sowie eine enge Abstimmung und der systematische Austausch seien "dringend erforderlich" im Hinblick auf die Eindämmung von COVID-19-Ausbrüchen sowie der damit verbundenen Einleitung entsprechender Maßnahmen.
"Dringend empfohlen" seien auch Regelungen zur Verbesserung der Qualität in der Pflege, etwa "zur Verstärkung der Personaldecke" oder "durch höherqualifizierende Ausbildungen".
Notwendig sei neben einer angemessenen Vergütung eine spezielle Aus- und Weiterbildung zur Qualifizierung von "kompetentem Personal".
Auch die Einbindung von speziell ausgebildetem Pflegefachpersonal als Community Health Nurses könne helfen, die Lebensbedingungen der Bewohnenden zu verbessern.
Forschung ausweiten
Der Expertenrat sieht zudem Bedarf, die Forschung zu Auswirkungen der Unterbringung auf Gesundheit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu verstärken. Während in der COVID-19-Pandemie deutlich geworden sei, dass die Größe von Pflegeheimen das Risiko der Bewohnenden für eine SARS-CoV-2-Infektion beeinflusse, fehle z. B. Evidenz für eine evtl. Bedeutung der Trägerschaft oder Organisationsform der Heime für das Pandemiemanagement.
Bereits existierende Monitoring- und Surveillance-Systeme zur Gesundheit der Bevölkerung sollten künftig die Gruppe pflegebedürftiger Menschen einschließen.
Dies umfasse ein Monitoring von Gesundheit und Wohlbefinden ebenso wie die Erhebung von "Determinanten der Gesundheit, einschließlich von versorgungsrelevanter Infrastruktur, wie Qualifikation und Verfügbarkeit von Pflegekräften".