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Bundesverfassungsgericht

Bundestag kann über GKV-Spargesetz abstimmen

Karlsruhe weist Eilanträge gegen das GKV-Spargesetz ab. Der Bundestag kann wie geplant über das Sparpaket abstimmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge zweier Oppositionsabgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheitssparpaket abgelehnt. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg, teilte das Gericht mit. Über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann somit wie geplant an diesem Freitag im Bundestag abgestimmt werden.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen, der das oberste deutsche Gericht am Mittwoch angerufen hatte, sagte, er respektiere die Entscheidung selbstverständlich. Damit sei die Frage einer einstweiligen Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens juristisch entschieden. "Politisch ist sie es nicht." Er hätte es mit seiner Verantwortung als Abgeordneter und Arzt nicht vereinbaren können, angesichts der Gesetzesfolgen für Millionen Patienten diesen Versuch nicht zu unternehmen.

Linke-Fachpoltiker Ates Gürpinar, der ebenfalls einen Eilantrag gestellt hatte, erklärte, die Entscheidung ändere nichts daran, dass die "katastrophale Gesundheitsreform" schlecht gemacht sei.

Die Abgeordneten hatten sich nach Karlsruhe gewandt, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die Regierungskoalition hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung Änderungsanträge in einem Dokument mit 278 Seiten vorgelegt. Auch die AfD hatte dies kritisiert, ein Antrag der AfD war aber nach Angaben des Gerichts nicht eingegangen.

Sparpaket soll Kassen entlasten

Das Paket von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Milliarden-Ausgaben entlasten, um erneute Beitragserhöhungen zu verhindern. Dafür sollen Vergütungsanstiege bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche begrenzt werden. Auf Patienten kommen zum Beispiel Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und höhere Zuzahlungen für Medikamente zu.

Es ist nicht das erste Mal, dass mit einem Eilantrag in Karlsruhe die Verabschiedung eines Gesetzes vor der Sommerpause ausgebremst werden sollte. Im Sommer 2023 hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann mit einem solchen Antrag das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz der Ampel-Regierung gestoppt. Er hatte argumentiert, den Abgeordneten sei für die Beratung zu wenig Zeit geblieben. Am 23. Juli - also etwa drei Jahre nach dem Eilantrag - entscheidet das Gericht über den Fall im Hauptsacheverfahren.

dpa

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