Das Land Brandenburg erhöht die Investitionspauschale für Pflege- und Gesundheitsschulen von 200 auf 500 Euro pro besetzten Ausbildungsplatz und Jahr. Darüber hat das Sozial- und Gesundheitsministerium die Träger jetzt informiert. Die Erhöhung gilt zunächst für die Jahre 2023 und 2024.
In die Modernisierung der Pflegeschulen investieren
Die Preisentwicklung der Investitionsgüter mache eine Aufstockung der Pauschale notwendig, erläuterte Sozial- und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) am Donnerstag. Investitionen in die Modernisierung der Schulen erhöhten zudem die Attraktivität des Pflegeberufs. Eine Erhöhung um 150 Prozent sei in der aktuellen Situation ein "beachtlicher Schritt".
Seit der Einführung der Investitionspauschale im Krankenhausbereich 2013 habe sich die Höhe der Investitionspauschale für die Schulen in Brandenburg nicht geändert. Die jetzige Erhöhung sei deshalb "dringend geboten", betonte Nonnemacher.
26 Pflegeschulen im Krankenhausplan eingebunden
In Brandenburg sind aktuell 38 Pflege- und Gesundheitsschulen anerkannt mit einer Gesamtkapazität von etwa 7.100 Ausbildungsplätzen in Pflege- und Gesundheitsfachberufen. Aktuell befinden sich laut Ministeriumsangaben 4.000 Menschen in der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.
Von den 38 Schulen sind 26 im Krankenhausplan und damit an ein Krankenhaus angebunden, sodass sie über das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes refinanziert werden. Den Bundesländern obliegt die Finanzierung der Investitionen für die Schulen für Gesundheitsberufe, die mit Krankenhäusern verbunden sind. Somit haben nur Schulen, die im Krankenhausplan aufgenommen sind, einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung.
Die Förderung von Investitionskosten erfüllt das Land Brandenburg für die Schulen mit Krankenhausanbindung auf Grundlage der brandenburgischen Krankenhausinvestitionspauschalverordnung. Für die Förderung investiver Maßnahmen der Pflegeschulen ohne Krankenhausanbindung gibt es bislang keine gesetzliche Grundlage; das ist eine freiwillige Leistung des Landes.