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Pflegeausbildung

Azubis nicht auf Personalschlüssel anrechnen

Der DEVAP fordert, Auszubildende auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr nicht auf den Personalschlüssel anzurechnen.

Um die Pflegeausbildung attraktiver zu gestalten, sollten Auszubildende auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Das hat der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) am Donnerstag gefordert.

Dies sei v. a. nötig aufgrund der umfangreichen Praxiseinsätze bei anderen Trägern bzw. der fehlenden Möglichkeit, im ambulanten Bereich Auszubildende allein einzusetzen, so der Verband.

Eingenverantwortliche Touren in der ambulanten Pflege nicht möglich

Azubis könnten keine eigenverantwortlichen Touren in der ambulanten Pflege durchführen, verdeutlichte der DEVAP-Vorstandsvorsitzende, Wilfried Wesemann, und ergänzte:

"Sie lernen und werden begleitet. Sie sind zudem weitgehend in den Fremdpraktika und nicht beim Träger der praktischen Ausbildung. Sie fahren für diesen also keine selbständigen Touren."

Die Belastung sei in der Pflege sehr hoch. Mit Einrechnung der Azubis in das vorhandene Personal erhöhe sich diese Belastung zusätzlich.

Ausbildungskosten refinanzieren

Deshalb fordert der DEVAP eine entsprechende gesetzliche Regelung im Pflegeberufegesetz und eine garantierte Refinanzierung der Ausbildungskosten.

Bislang sieht § 27 Abs. 2 Pflegeberufegesetz vor, dass lediglich Azubis im ersten Ausbildungsjahr nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden.

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