Advanced Practice Nurses (APN) können auch in der hausärztlichen Gesundheitsversorgung einen Mehrwert bieten. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung der Berner Fachhochschule in der Schweiz. Die gesetzliche Anerkennung der Berufsrolle und klare Abrechnungsmodelle seien nach Ansicht des Forschungsteam jedoch nötig, damit das Versorgungsmodell Breitenwirkung entfalten könne.
Die Studie untersuchte zwei Hausarztpraxen: eine in einer ländlichen Gegend im Schweizer Mittelland und eine andere in einer Bergregion. Die Ergebnisse zeigten, dass APN einen Mehrwert in der Unterstützung des Selbstmanagements sowie in der Prävention und Gesundheitsförderung bei komplexen, stabilen und instabilen Patientensituationen leisten.
Die Studienleiterin und Professorin für Pflegewissenschaft an der Berner Fachhochschule Maya Zumstein-Shaha verdeutlichte:
„Besonders Patient*innen mit chronischen Erkrankungen erhalten eine raschere und zielgerichtetere Behandlung.“
Das zeige sich am Beispiel der Hausbesuche: Diese stärkten die Verbindung zwischen Patientinnen und Patienten, Angehörigen, Hausarztpraxis, ambulanten Pflegediensten und anderen Leistungserbringenden. „Bis dato ist diese Dienstleistung mit anderen Gesundheitsberufen selten abgedeckt“, so Zumstein-Shaha. In beiden untersuchten Fällen seien die APN auch bei einem lokalen ambulanten Pflegedienst angestellt. Damit ergibt sich eine bessere Behandlungskontinuität und eine raschere Überweisung an lokale ambulante Pflegedienste.
Auch stationäre Langzeitpflege profitiert
Auch in Einrichtungen der Langzeitpflege würden mit dem Einsatz von APN Problemstellungen früher erkannt. Dank APN würden systematischer gesundheitsfördernde und präventive Maßnahmen eingeleitet sowie Patientinnen und Patienten im Selbstmanagement unterstützt.
„In ihrer Rolle als Bindeglied zwischen Pflege und Medizin können APN einen Großteil der heimärztlichen Aufgaben abdecken und so die Hausärzt*innen entlasten sowie die Pflege vor Ort stärken.“
Gesetzliche Anpassungen nötig
Trotz der offensichtlichen Vorteile von APN in der hausärztlichen Gesundheitsversorgung sei die Berufsrolle in der Schweiz noch nicht etabliert. Dies liege einerseits daran, dass die Rolle der APN bei Schweizer Hausärztinnen und Hausärzten noch wenig bekannt sei, sagte Zumstein-Shaha, andererseits seien sie im heutigen System nicht als Leistungserbringende vorgesehen.
Durch die fehlenden rechtlichen Grundlagen könnten APN-Leistungen nur abgerechnet werden, wenn sie entweder im Rahmen einer ärztlichen Verordnung erbracht werden – und dann auch nur mittels Tarife für nichtärztliche Leistungserbringende. Laut Zumstein-Shaha sei daher „unbedingt“ eine gesetzliche Anerkennung der Berufsrolle nötig. Hierzu müsse das Masterniveau im Gesundheitsberufegesetz reguliert werden. Erst dann könne die Leistungserbringung im Bundesgesetz über die Krankenversicherung geregelt werden.