Der Anteil ungeimpfter Mitarbeitender in den deutschen Krankenhäusern ist sehr gering. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage unter 361 Krankenhäusern ab 50 Betten, die das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) am Freitag veröffentlicht hat.
Durchschnittlich 6 % ihrer Beschäftigten hätten die Krankenhäuser wegen fehlender Impf- oder Genesenennachweise an die Gesundheitsämter gemeldet (Stand: 23. März 2022). Dabei habe die durchschnittliche Meldequote im Pflegedienst bei 7 %, für die Intensivpflege bei 4 % und im Ärztlichen Dienst bei 3 % gelegen.
Hohe Impfquote
Somit seien die Impfquoten im Vergleich zum Jahresanfang 2022 auf hohem Niveau erneut gestiegen.
Die Zahlen belegten "eindrucksvoll […] eine außerordentlich hohe und vorbildliche Impfquote" unter den Krankenhausbeschäftigten, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, am Mittwoch in Berlin. Und weiter:
"Gleichwohl leisten die Krankenhausträger weiterhin intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit, um möglichst noch viele der unentschlossenen Beschäftigten für eine Impfung zu gewinnen."
DKG weiterhin für allgemeine Impfpflicht
Laut DKI-Umfrage sind die Impf- und Meldequoten in den Krankenhäusern nicht völlig unabhängig von der Impfbereitschaft der Bevölkerung in den Bundesländern. Je höher diese ausfalle, desto geringer seien die Meldequoten von Krankenhausmitarbeitenden ohne Impf- oder Genesenennachweis und umgekehrt
Trotz geringer Meldequoten rechneten bis jetzt bereits etwa 53 % der Krankenhäuser mit Einschränkungen in der Patientenversorgung aufgrund potenzieller Freistellungen ungeimpfter Mitarbeitender.
Die DKG spreche sich daher "weiter für eine allgemeine Impfpflicht aus, um im kommenden Herbst nicht erneut Gefahr zu laufen, unser Gesundheitssystem zu überlasten", sagte DKG-Chef Gaß.
"Nur, wenn sich deutlich mehr Menschen impfen lassen und so Klinikaufenthalte mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeiden, ist die uneingeschränkte Patientenversorgung in den Krankenhäusern auch bei einem Wiederanstieg der Infektionen im Herbst gewährleistet."
Seit dem 16. März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht.