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Vergütung

Pflegemindestlohn steigt

Zum 1. Januar 2019 steigt der Pflegemindestlohn um 50 Cent pro Stunde. Dann gilt für den Westen und Berlin ein Stundenlohn von mindestens 11,05 Euro und für den Osten eine Mindestgrenze von 10,55 Euro pro Stunde.

Ungelernte Hilfskräfte verdienen nach Angaben des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) damit in der Altenpflege mindestens 1,86 Euro oder 20 Prozent mehr als in anderen Branchen, für die dann der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde gilt. Für Altenpflegefachkräfte würden deutlich höhere Stundenlöhne bezahlt, so der bpa am Dienstag.

"In der Altenpflege kann man als ungelernte Hilfskraft deutlich mehr verdienen als in zahlreichen Branchen unserer Republik. Das kann für junge Menschen, die bisher noch keine Ausbildung abgeschlossen haben, auch ein Ansporn sein, in der Altenpflege zu arbeiten. Über diesen Einstieg gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich zur Altenpflegefachkraft ausbilden zu lassen und in einem sicheren Job mit Zukunft tätig zu sein", sagte bpa-Präsident Rainer Brüderle. Altenpflegefachkräfte würden händeringend gesucht und hätten eine lebenslange Jobgarantie.

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