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Ambulante Pflege

Kassen halten Abrechnungsprüfungen für praktikabel

Die Kontrolle von Abrechnungen ambulanter Pflegedienste hat sich ersten Einschätzungen nach bislang bewährt. Sowohl Prüfer der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) als auch Vertreter von Kranken- und Pflegekassen halten die Prüfungen für "geeignet und praktikabel", um Auffälligkeiten aufzudecken, heißt es in einem Bericht des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der BibliomedPflege vorliegt. Aus Sicht von neun von 13 MDK  haben sich die Prüfungen der Abrechnungen bisher bewährt, die seit Oktober 2016 Teil der Qualitätsprüfungen von ambulanten Diensten sind.

Im vergangenen Jahr haben Prüfer bei bundesweit rund 11.100 Pflegediensten die Abrechnungen kontrolliert. Dabei gab es bei 63 Prozent der Dienste keine Auffälligkeiten. Auch die Dienste mit Auffälligkeiten müssen jedoch nicht zwingend betrogen haben. Denn zu einer Auffälligkeit kommt es beispielsweise bereits dann, wenn Rechungsunterlagen unvollständig sind. Zu Rückforderungen von Geldern kam es in 929 Fällen, in 161 Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet – wobei nicht alle Kassen hierzu Angaben gemacht haben.

Die Autoren der Untersuchung weisen darauf hin, dass der Bericht nur eine erste Bewertung der Abrechnungsprüfungen ist. Grundsätzliche Aussagen zum Betrug in der Pflege ließen sich nicht aus der Untersuchung ableiten.

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