Ambulant betreute Wohngemeinschaften sollen künftig direkt an stationäre Pflegeeinrichtungen angegliedert werden dürfen. So jedenfalls die Forderung des Landesverbands Baden-Württemberg im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Seit 2014 gilt in Baden-Württemberg ein neues Heimgesetz. Dieses schließt eine Kombination aus ambulanten Wohngemeinschaften und stationärer Pflegeinrichtung aus. In einem jetzt vorgelegten Bericht habe die Landesregierung zwar auf bestehende Kritik aus der Branche hingewiesen, wolle aber dennoch an der Praxis festhalten.
"Diese Haltung ist nicht nachvollziehbar und macht leider weiterhin intelligente Verbundlösungen von ambulanter Versorgung und stationärer Pflege unmöglich", kritisierte bpa-Landesvorsitzender Rainer Wiesner am Dienstag in Stuttgart.