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Kammerwahl in Niedersachsen verzögert sich

Die Wahl zur ersten Kammerversammlung in Niedersachsen verschiebt sich um zwei Wochen nach hinten. Neuer Stichtag ist nun der 15. Februar, wie der Errichtungsausschuss am Mittwoch bekannt gegeben hat. Grund sei der Wunsch zahlreicher Pflegender, ihren Meldebogen und ihre Berufsurkunde noch rechtzeitig einzureichen, um an den Wahlen teilnehmen zu können, sagte die Vorstandsvorsitzende des Errichtungsausschusses, Katrin Havers.

Seit Ende November 2017 sind die mehr als 70.000 Pflegenden in Niedersachsen aufgerufen, sich zu registrieren. Bis Ende Januar seien bereits über 46.000 Mitglieder diesem Aufruf gefolgt.

Alle Pflegende im Land sind kraft Gesetz Pflichtmitglied der Pflegekammer.

Parallel zu den Wahlvorbereitungen in Niedersachsen werden in Nordrhein-Westfalen die Stimmen für eine Kammergründung laut. Dafür setzen sich ein der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest, der Altenhilfeträger Grafschafter Diakonie in Moers und dessen Mitarbeitervertretung.

"Wir brauchen in NRW dringend eine Kammer, um die berufsständischen Interessen der Pflegenden zu bündeln. Nur so können wir fachlich an Gesetzgebungsverfahren mitarbeiten und aktiv Einfluss nehmen auf die Entwicklungen in der Pflege", sagte Detlef Wilda, Mitglied im DBfK Nordwest und der Mitarbeitervertretung.

Für die Altenpflege sei eine Kammer unter anderem deshalb so wichtig, weil sie Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ausspreche, wie der Pflegeberuf qualitativ und auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand ausgeübt werden solle. Außerdem regele und überwache sie die Fort- und Weiterbildung.

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