Eine Nachtpflegefachkraft für 50 bis 60 teils schwer Pflegebedürftige ist einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht ausreichend. Das brandenburgische Landesamt für Soziales und Versorgung dürfe einen Heimbetreiber deshalb auffordern, dies zu ändern, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus.
Der Betreiber des Pflegeheims müsse nun Vorschläge für Verbesserungen machen.
Der Träger war gegen den Bescheid des Landesamts vor Gericht gegangen, nachdem das Amt die Beseitigung von Mängeln verlangte. In einigen Punkten gab das Verwaltungsgericht dem Betreiber in dem Eilverfahren Recht, in anderen wie dem der Personalausstattung nicht.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.