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Samstag gilt als Werktag

Der Samstag ist ein Werktag. Das stellte das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Urteil fest. Wichtig ist diese Entscheidung für Pflegende, die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für Krankenhäuser angehören. Dieser gilt an Krankenhäusern der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber, die 10.000 Kommunalverwaltungen und Betriebe vertritt.

Geklagt hatte eine Pflegende, deren Dienstplan Wechselschichten an allen sieben Tagen in der Woche vorsah. Sie wurde an fünf Tagen mit je 7,7 Stunden eingesetzt. Am 1. Januar und 24. Dezember 2011 hatte die Klägerin dienstplanmäßig frei. Bei beiden Tagen handelte es sich um Samstage. Der Betreiber der Klinik hatte für diese Tage keine Reduzierung ihrer Arbeitszeit vorgenommen, da ein Samstag ohnehin kein Werktag im Tarifsinn sei.

Die Pflegefachperson meinte hingegen, ihre vorgeschriebene Arbeitszeit vermindere sich für beide Tage um jeweils 7,7 Stunden, schließlich fielen die Feiertage auf einen Werktag. Das sah das Bundesarbeitsgericht genauso und ließ den Klinikbetreiber mit seiner Revision in letzter Instanz scheitern.

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