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Expertenstandards
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat sich dafür ausgesprochen, die Entwicklung von Expertenstandards wieder in die Hände des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) zu legen. Das Netzwerk sei „gut in der Lage, die Entwicklung in eigener Verantwortung und aus eigenen Mitteln zu finanzieren“, sagte Pflegeratspräsident Andreas Westerfellhaus gegenüber BibliomedPflege.
Mit dem Mitte 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetz hat der Gesetzgeber die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards den Vertragspartnern auf Bundesebene, also den Vertretern von Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen, übertragen. Mit dieser Regelung sei die Zuständigkeit für die Expertenstandards und damit die Definitionsmacht über die Qualität professioneller Pflege der Profession aus der Hand genommen worden, so Westerfellhaus. Der erste Expertenstandard nach dieser neuen Regelung sei 2013 in Auftrag gegeben worden, die Veröffentlichung nach der Implementierung lasse aber immer noch auf sich warten. Das zeige, dass das DNQP, welches die Expertenstandards über 20 Jahre entwickelt habe, „das Verfahren wohl deutlich besser“ gestalte. (MIL)
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