Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat dem Vernehmen nach einstimmig dem DRG Katalog und der darin definierten Ausgliederung der Pflegekosten zugestimmt. Damit hat die Selbstverwaltung in letzter Minute eine Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums abgewendet.
Ursprünglich war die Entscheidung bereits Ende September fällig. Doch das Ministerium hatte der DKG und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch eine Fristverlängerung gewährt. Am letzten Tag dieser Frist (vergangenen Freitag) hat die DKG nun den DRG-Katalog angenommen – und damit den Weg frei gemacht für eine Zäsur in der Krankenhausfinanzierung.
Bis zuletzt gab es zwischen DKG, GKV und Gesundheitsministerium keine Einigung bei der Sachkostenkorrektur. Hier konnten sich die Kliniken nicht durchsetzen. Allerdings ist der Gesundheitsminister an anderer Stelle auf die Kliniken zugegangen. Für die Finanzierung ihrer Personalkosten sollen Krankenhäuser im kommenden Jahr einen Rechnungszuschlag von 0,3 % berechnen dürfen – was in etwa einem Gegenwert von 250 Millionen Euro entspricht.