Sexuelle Anzüglichkeiten von Patienten erlebe ich im Alltag häufig. Das meiste ist eher harmlos, aber wie sind solche Situationen aus juristischer Perspektive zu bewerten?
Immer wieder kommt es zu unerwünschten Verhaltensweisen von Patienten gegenüber Pflegepersonen. Das Fehlverhalten reicht von aufdringlichen „Komplimenten“ bis zu körperlichen Übergriffen. Nicht alle Erscheinungsformungen sind strafrechtlich relevant. Auch ist die Grenzziehung im Einzelfall oft schwierig. Fest steht jedoch,…