Nicht nur in der Einführungsphase der PPR 2.0, sondern auch für deren Weiterentwicklung und Anpassung ist ein zentraler fachlicher Ansprechpartner erforderlich – am besten in Form eines Instituts für Personalbemessung in der Pflege (InPeP).
Die Einführung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) am 1. Juli vergangenen Jahres hat in vielen Kliniken strukturelle und prozessuale Anpassungen erforderlich gemacht. Mitarbeitende mussten geschult und Ansprechpersonen benannt werden, um die…