Die Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 wurde von Mai bis Juli in ausgewählten Krankenhäusern getestet. Die dreimonatige Erprobungsphase kommentiert unser Autor aus berufspolitischer Sicht.
Rechtsgrundlage der Erprobungsphase der PPR 2.0 ist der § 137k im SGB V, der 2022 im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes verabschiedet wurde. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte sich im Gesetzgebungsverfahren dafür ausgesprochen, die PPR 2.0 ohne Erprobungsphase einzuführen und…