Die zum 1. Juli 2023 wirksam werdende bundeseinheitliche Personalbemessung in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen stellt in vielerlei Hinsicht eine Verbesserung dar. Aus berufspolitischer Sicht entspricht der beabsichtigte Personalaufbau im Bereich der unteren Qualifikationsstufen aber weder den Professionsentwicklungen der Pflege noch den steigenden Ansprüchen der Praxis.
Mit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) 2017 sollten sich sowohl die individuelle…