Durch die geänderte Arzneimittelrichtlinie rücken veränderte Versorgungsstrategien in der Wundbehandlung in den Fokus. Unser Autor stellt die neuen Perspektiven vor.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im April 2021 die Arzneimittelrichtlinie geändert (wir berichteten in der September-Ausgabe dieser Zeitschrift auf den Seiten 30 bis 34 – Anm. d. Red.). Mit dem neuen Abschnitt P und der neuen Anlage Va grenzt der G-BA die sogenannten „klassischen Verbandmittel“ gemäß § 31 Abs. 1a SGB V von…