Am Klinikum Ludwigshafen müssen Beschäftigte ohne Corona-Schutzimpfung mit einer Kündigung zum Ende der Probezeit rechnen. Außerdem werden keine neuen Mitarbeitenden eingestellt, die nicht geimpft wurden oder sich nicht impfen lassen wollen. Das Krankenhaus begründet sein Vorgehen damit, Patienten schützen zu müssen. Doch für die Beschäftigten bedeutet das Vorgehen eine indirekte Impfpflicht. Ist das arbeitsrechtlich zulässig?
In Deutschland gibt es keine allgemeine Impfpflicht. Das war nach…