Wer als Pflegefachperson in der Notfallpflege arbeiten möchte, muss ab kommendem Jahr die zweijährige Fachweiterbildung „Notfallpflege“ vorweisen. Was bedeutet das für Pflegende und Ausbildungsstätten? Rolf Dubb, Weiterbildungsleiter an der Akademie der Kreiskliniken Reutlingen, gibt Antworten.
Herr Dubb, der Gemeinsame Bundesausschuss, G-BA, hat 2018 in seinem Beschluss zur Neustrukturierung der Notfallversorgung für Kliniken festgeschrieben, dass verantwortliches Pflegepersonal in der…