Am 14. Juni gründete sich die Bundesvertretung der Pflegekammern in Berlin. Warum sie gerade jetzt wichtig ist,fragten wir die Führungsspitze.
Am 14. Juni trat erstmals die Pflegekammerkonferenz zusammen. Was genau haben dort welche Personen beschlossen?
Drube: Die Präsidentinnen und der Präsident der bestehenden Landespflegekammern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie der Präsident des Deutschen Pflegerates haben mit der Pflegekammerkonferenz die Bundesvertretung der länderrechtlich geregelten Pflegekammern gegründet. Nun kann die Pflegekammerkonferenz ihre Arbeit aufnehmen.
Warum ist neben den Kammern auch der DPR an der Pflegekammerkonferenz beteiligt?
Mai: Der Deutsche Pflegerat ist seit über 20 Jahren die kompetente Vertretung der pflegeberufsverbandlichen Interessen in Berlin. Er hat von Beginn an hinter der Kammerbewegung gestanden und diese aktiv unterstützt. Wir sehen den DPR aufgrund seiner Erfahrung und seiner Vernetzung als wichtigen Partner in der gemeinsamen Vertretung unserer Interessen.
Wie wird das Gremium organisiert sein?
Wagner: Die Pflegekammerkonferenz wird von den 3 bestehenden Kammern und vom Deutschen Pflegerat gebildet. Jede beteiligte Organisation entsendet jeweils 3 Mitglieder. Die jeweiligen Präsidentinnen oder Präsidenten der beteiligten Organisationen vertreten die Pflegekammerkonferenz nach innen und nach außen. Der Sitz ist in Berlin. Die Geschäftsstellen der beteiligten Organisationen übernehmen in gemeinsamer Absprache die administrative und fachliche Bearbeitung der anstehenden Themen.
Aus welchem Grund haben Sie sich für eine 4er-Spitze entschieden?
Wagner: Weil für uns inhaltliche Themen im Vordergrund stehen. Und weil wir überzeugt sind, dass in der momentanen Struktur eine kooperative 4er-Spitze gut umsetzbar ist. Damit halten wir auch den Kritikern außerhalb unserer eigenen Berufsgruppe entgegen, dass es uns nicht um die Profilierung von Personen geht. Zurzeit gibt es noch kein Beschlussgremium im Sinne einer Delegiertenversammlung. In einigen Bundesländern werden bald neue Kammern gegründet. Diese Entwicklung wollen wir unbedingt berücksichtigen.
Zurzeit haben noch nicht alle Länder eine Pflegekammer. Zudem gibt es teilweise heftige Kritik aus den Reihen der Pflegenden an den Kammern. Warum ist gerade jetzt eine Bundesvertretung nötig?
Mehmecke: Damit die bestehenden Pflegekammern die Anliegen ihrer Mitglieder auch auf der Bundesebene vertreten können, ist es höchste Zeit, dass die Pflegekammerkonferenz jetzt an den Start geht. Immerhin vertreten die bestehenden Kammern bereits über 150.000 Pflegefachpersonen und stellen damit die stärkste Berufsvertretung in Deutschland dar. Dazu kommen diejenigen Mitglieder, die der DPR vertritt. Im Kontakt mit Mitgliedern wird immer sehr schnell deutlich, dass diese eine starke Interessenvertretung der Pflege in Berlin absolut unterstützen – bei aller Kritik.
Was sind die konkreten Aufgaben und Ziele der Pflegekammerkonferenz?
Mehmecke: Zunächst sehen wir 3 wesentliche Aufgabenkomplexe: Im Hinblick auf die föderale Struktur des Kammerwesens soll die Pflegekammerkonferenz die unterschiedlichen Ordnungen bzw. Vorgehensweisen harmonisieren. Das betrifft beispielsweise die Fortbildung der Mitglieder, die gegenseitige Anerkennung von Weiterbildungen, aber auch die Berufsordnungen. Daneben soll die Pflegekammerkonferenz die Interessen der Kammermitglieder auf der Bundesebene vertreten. Viele Gesetze werden auf Bundesebene gemacht und entfalten dort ihre Wirkung. Daher muss auch dort entsprechend interveniert werden. Weiterhin will die Pflegekammerkonferenz andere Bundesländer dabei unterstützen, Pflegekammern zu etablieren.
Wird auch die Vereinigung der Pflegenden in Bayern Mitglied sein?
Mehmecke: Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern ist keine berufliche Selbstverwaltung. Wir sehen in dem Konstrukt 2 entscheidende Fehler. Einerseits vertritt sie aufgrund der fehlenden Pflichtmitgliedschaft nicht alle Pflegefachpersonen aus Bayern. Andererseits fehlt ihr auch aufgrund der finanziellen Abhängigkeit vom Freistaat Bayern letztlich die Freiheit, absolut unabhängig agieren zu können. Letztlich hängen die finanziellen Mittel von der Haushaltssituation bzw. dem politischen Wohlwollen des Freistaates ab. Das sehen wir sehr kritisch.
Werden denn künftige Landespflegekammern automatisch Mitglied in der Pflegekammerkonferenz?
Mai: Der Beitritt echter Kammern ist auf Antrag möglich. Spätestens dann müssen auch die vereinbarten Regelungen gemeinsam reflektiert und gegebenenfalls geändert werden. Die Größe der jeweiligen Kammer hat in der Startvariante noch keine Auswirkungen auf die Zahl der entsandten Landesmitglieder. Dies kann sich mit zunehmender Größe ändern.
Wie soll das Zusammenspiel der Kammern auf Landes- und Bundesebene aussehen? Sind hier Interessenkonflikte zwischen Bund- und Länderpolitik zu erwarten?
Wagner: Sicherlich kann es zu unterschiedlichen Auffassungen kommen. Wir befürchten jedoch keine grundsätzlichen Interessenkonflikte, weil alle Kammern einen gesetzlichen Auftrag haben: Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder auf Landesebene, aber auch in Arbeitsgemeinschaften auf Bundesebene. Durch die gewählte Struktur der Pflegekammerkonferenz sehen wir das Zusammenspiel garantiert.
Inwiefern wird sich mit einer Bundesvertretung der Pflegekammern das Zusammenspiel mit Gewerkschaften und Berufsverbänden ändern?
Mai: Die Bundesvertretung der Pflegekammern ist der dritte Teil eines wichtigen Dreiklangs aus Berufsverbänden, Gewerkschaften und Pflegekammern. Die Berufs- und Fachverbände haben dabei im Wesentlichen die Aufgabe, den Berufsstand fachlich weiterzuentwickeln. Die Gewerkschaften stellen sicher, dass die Vergütung und die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen so sind, dass auch aus dieser Perspektive die Zufriedenheit mit dem Beruf wieder steigt. Die Kammern entwickeln in Selbstverwaltung ein Berufsrecht, das die Position der Pflegefachpersonen in ihrem Arbeitskontext und in der Gesellschaft stärkt. Nur durch diese 3 Komponenten kann es nach unserer Auffassung gelingen, den Berufsstand weiterzuentwickeln: Stärke in Gemeinsamkeit!
Alle Pflegenden werden sich nun fragen: Welche Auswirkungen hat die Pflegekammerkonferenz auf mich? Was antworten Sie?
Drube: Die Pflegekammerkonferenz wirkt sich zunächst indirekt auf den einzelnen Pflegenden aus. Denn die Harmonisierung wirkt dann, wenn Pflegende ihren Arbeitsort in ein anderes Bundesland verlagern. Sind die wesentlichen berufsrechtlichen Aspekte im neuen Bundesland ähnlich geregelt wie im alten, dann hat das Mitglied einen direkten Nutzen. Das ist insbesondere in der Fort- und Weiterbildung und bei der Qualitätssicherung von Belang. Politisch wollen wir dazu beitragen, dass gesetzlich bessere Lösungen für Herausforderungen der Pflege gefunden werden. Davon profitieren dann alle Pflegefachpersonen.
Was glauben Sie, ab wann die Pflegekammerkonferenz tatsächlich handlungsfähig und schlagkräftig sein wird?
Drube: Die Pflegekammerkonferenz wird von Beginn an handlungsfähig und schlagkräftig sein. Sonst wäre jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, damit zu beginnen! Und wir werden mit jeder neuen Kammer weiter wachsen und stärker werden.