Frage: Seit ca. 6 Jahren arbeite ich im Springerpool eines Allgemeinkrankenhauses. Seit 1. November 2018 ist dieser für kurzfristigen Personalausfall geeignet. Die Pflegedienstleitung hat den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen angeboten, in eine höhere Gehaltsstufe eingestuft zu werden, wenn sie unabhängig vom Dienstplan den Einsatzort kurzfristig, ggf. einen Tag vorher, erfahren. Ist das zulässig?
Antwort: Maßgebend für die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag. Da…