• 02.07.2019
  • Praxis
Pflegerecht

Zytostatika verabreichen – bedingt delegierbar

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 1/2019

Seite 46

Lange stand die Frage im Raum, ob Pflegende Zytostatika intravenös applizieren dürfen. Argumente dagegen waren die damit verbundenen Risiken. Eine Einschätzung, die Fachleute zunehmend kritisch betrachten. Im Zweifel ist alles erlaubt, was nicht gesetzlich verboten ist.

Unstrittig ist, dass intravenöse Injektionen ebenso wie sonstige Injektionen, selbst der Katheterismus, den ärztlichen Tätigkeiten zuzuordnen sind. Sie dürfen – wie alle anderen medizinischen Maßnahmen – nur erfolgen, wenn eine…

Ausgabe online durchblättern
PDF

*

Autor

Weitere Artikel dieser Ausgabe

WEITERE FACHARTIKEL AUS DEN KATEGORIEN