Das vorgelegte Gutachten zur Definition von Personaluntergrenzen in der Pflege ist unzureichend. Die rein statistische Betrachtung muss um eine pflegefachlich-inhaltliche Perspektive ergänzt werden. Eine Möglichkeit wäre, ausgehend von den Kennzahlen der Kliniken mit den besten Prozessen und Ergebnissen sinnvolle Pflegepersonaluntergrenzen abzuleiten.
Am 5. April dieses Jahres hat das Bundeskabinett verbindliche Untergrenzen für das im Krankenhaus vorzuhaltende Pflegepersonal beschlossen. Die…