Frage: Wir sind auf unserer Station in zwei Pflegebereiche eingeteilt. Im Team ist eine Arzthelferin, die komplette pflegerische Tätigkeiten ausführt sowie selbstständig einen Bereich übernimmt. Sie arbeitet zum Beispiel auch allein im Nachtdienst. Ist das gesetzlich erlaubt? Und wer trägt die Verantwortung?
Grundsätzlich können alle pflegerischen Tätigkeiten am Patienten übernommen werden, die der Mitarbeiter beherrscht und für die er angelernt wird. So ist das in der häuslichen Pflege durch…