• 01.03.2003
  • Praxis
Hälftige Schadensteilung zwischen BRD und Krankenhaus

Fehler von Zivildienstleistenden

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 3/2003

Der Einsatz von Zivildienstleistenden hat große praktische Bedeutung. Zivildienstleistende stehen zwar in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland, ihre jeweilige Tätigkeit erfolgt aber vollständig eingegliedert in die jeweilige eschäftigungsstelle. Rein tatsächlich sind Zivildienstleistende daher mit "Leiharbeitnehmern" vergleichbar.
Rechtlich bestehen aufgrund des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur Bundesrepublik Deutschland aber erhebliche…

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