Der Einsatz von Zivildienstleistenden hat große praktische Bedeutung. Zivildienstleistende stehen zwar in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland, ihre jeweilige Tätigkeit erfolgt aber vollständig eingegliedert in die jeweilige eschäftigungsstelle. Rein tatsächlich sind Zivildienstleistende daher mit "Leiharbeitnehmern" vergleichbar.
Rechtlich bestehen aufgrund des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zur Bundesrepublik Deutschland aber erhebliche…
Fehler von Zivildienstleistenden
Die Schwester Der Pfleger