Angestellte Pflegekräfte und Personen, die selbstständig oder unentgeltlich (ehrenamtlich) im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, gehören zum Versichertenkreis der gesetzlichen Unfallversicherung. Zuständig für die Durchführung der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung entsteht in der Regel ohne Abschluss eines Versicherungsvertrages, denn wie in der gesetzlichen Krankenversicherung…
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