Die Unterscheidung zwischen Überstunden und Bereitschaftsdienst ist von erheblicher Bedeutung, denn die Überstundentätigkeit unterliegt anderen Vergütungsregelungen als die Arbeit während des Bereitschaftsdienstes. Damit wird eine Abgrenzung zwischen beiden Arbeitsformen erforderlich.
In dem nachfolgend in Auszügen dargestellten Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein ging es um die Frage, ob die im nahtlosen Anschluss an die regelmäßige Arbeitszeit geleistete Arbeit während des…