Müssen Patienten die Originale der ärztlichen und pflegerischen Dokumentation vorgelegt werden, beispielsweise wenn sie Ansprüche in einem Schadenersatzprozess geltend machen möchten? Und ist einer Gesundheitseinrichtung eine längere Suchaktion nach den Behandlungsunterlagen zuzumuten? Zu diesen Fragen traf das Landgericht Kiel am 4. April 2008 eine Entscheidung.
Die Frage, ob und in welchem Umfang ein Patient Einsicht in die ihn betreffenden pflegerischen oder ärztlichen Aufzeichnungen nehmen…