• 01.10.2008
  • Praxis

Tragen eines Kopftuches ist kein ausreichender Kündigungsgrund

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 10/2008

Kirchlichen Arbeitgebern wie Caritas oder Diakonie ist bereits sehr früh das Recht anerkannt worden, Mitarbeiter zu kündigen, deren Verhalten sehr im Widerspruch zur kirchlichen Lehre steht. Aber gilt dies auch für eine Krankenschwester, die zur strenggläubigen Muslimin geworden ist und fortan ein Kopftuch tragen möchte? Das Arbeitsgericht Köln traf zu diesem Sachverhalt am 6. März 2008 eine Entscheidung.

Innerhalb des Bereichs der freien Wohlfahrtspflege nehmen die kirchlichen Träger eine…

*