Bei einem Teilungsabkommen sichert die Haftpflichtversicherung ihrem Vertragspartner (in der Regel die Krankenkasse) für den Schadensfall die Auszahlung einer vereinbarten Quote zu. Dafür muss der Kläger das schuldhafte Fehlverhalten nicht darlegen und beweisen. Im Folgenden wird eine Auseinandersetzung zwischen einer Krankenkasse und einer Haftpflichtversicherung dargelegt, die Gegenstand höchstrichterlicher Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof war. Die Haftpflichtversicherung moderner…
Bibliomed Pflege - Das Portal für die Pflege
*