Im Bereich der geschlossenen akuten Psychiatrie setzen wir zwei Nachtdienste ein. Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von zwei Nachtdienstmitarbeitern in der Psychiatrie im akut geschlossenen Bereich ist mir nicht bekannt. In der Zeitschrift 10/2002 auf Seite 808 ist von Dr. Bruns mitgeteilt worden: "Abgesehen von dem Spezialgebiet der Psychiatrie gibt es keine rechtswirksamen Personalschlüssel für Pflegepersonal". Ich bitte nun darum, den rechtswirksamen Personalschlüssel für den…
