Derzeit werden vom InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH in Siegburg), die so genannten DRG-relevanten Kosten für Ausbildungsstätten ermittelt. Grundlage dazu gibt § 21 des Krankenhaus-Entgeltgesetzes. Bis zum Stichtag 31. März 2003 waren alle deutschen Einrichtungen mit angeschlossenen Pflegeschulen aufgefordert, ihre Kosten, die im Jahr 2002 für Ausbildung angefallen sind, zu melden. Im nächsten Schritt werden später aus diesen Zahlen, gemäß § 17a KHG, die notwendigen…
Ausbildungsfinanzierung ab Januar 2005
Die Schwester Der Pfleger
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