Als Folge starken wirtschaftlichen Drucks gliedern viele Krankenhäuser einzelne Leistungsbereiche wie etwa das Labor, die Pathologie, die Röntgenabteilung, aber auch die Küche oder Teile des technischen Dienstes aus. Folge eines derartigen Outsourcing ist rechtlich ein (Teil-)Betriebsübergang, der gemäß § 613 a BGB zum vollständigen Übergang der Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeiter vom Krankenhausträger auf den neuen Inhaber des ausgegliederten Teilbereichs führt. Der neue…
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