Die angespannte finanzielle Situation im Gesundheitswesen zwingt Krankenhäuser dazu, nach Möglichkeiten der Kostensenkung zu suchen. In diesem Zusammenhang geraten auch Personalkosten im Bereich der Krankenpflege ins Blickfeld. Dem Versuch eines Krankenhauses, Personalkosten durch Einsparung der im BAT tarifvertraglich vereinbarten Rufbereitschaftsvergütung zu senken, ist das BAG jedoch unter Hinweis auf den eindeutigen Wortlaut des § 15 Abs. 6 b Unterabsatz 2 BAT ausdrücklich…
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